Gemäß der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 22.12.2003 ist eine Krankenversicherung für den ausländischen Gast eine entscheidende Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Rahmen des Schengener Abkommens.
Als Gastgeber ist es daher eine kluge Wahl, Ihren ausländischen Gästen, die nach Deutschland oder in andere EU-Staaten einreisen möchten, diesen wichtigen Reisekrankenschutz anzubieten.
Das Produktinformationsblatt als PDF
Die Versicherungsbedingungen als PDF
Quelle: TravelSecure
Die Vorteile für Sie:
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hohe SSL-Sicherheit bei der Datenübertragung, PCI DSS Sicherheitsstandard bei Bezahlung mit Kreditkarte, hohe Kundenzufriedenheit, eKomi Gold Auszeichnung
Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
Ambulante ärztliche Heilbehandlung
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Schwangerschaftskomplikationen, Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik, für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär) für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
Im Ausland notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt sofern dieses über die Würzburger versichert wird bis max. 50.000,- EUR
Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden, um die Transportfähigkeit zu gewährleisten
Kostenersatz für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein mitversichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden muss
Organisation von abhanden gekommenen ärztlich verordneten Arzneimitteln in Abstimmung mit dem Hausarzt der versicherten Person, sofern diese während der Reise abhanden gekommen und gleichwertige Arzneimittel am Aufenthaltsort nicht erhältlich sind
Erstattung von Mehraufwendungen für die durch die Überführung bei Tod einer versicherten Person in das Inland entstehenden Kosten
Erstattung der entstehenden Kosten im Falle einer Bestattung am Sterbeort bis max. zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung angefallen wären
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt der versicherten Person organisiert die Würzburger einen Krankenbesuch einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und von dort zurück zum Wohnort. Übernahme der hierbei anfallenden Kosten der Hin- und Rückreise
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis max. 5.000,- EUR, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles gerettet oder geborgen werden muss
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus, sowie den Transport mit Rettungsdiensten in das nächst erreichbare Krankenhaus, wenn sich eine stationäre Behandlung im Nachhinein als nicht erforderlich erweist und die weitere Behandlung ambulant erfolgt
Erstattung der Kosten für die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss (sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann)
Rücktransport:
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Organisation und Übernahme der Mehrkosten der Rückholung des Reisegepäcks, sofern alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden oder verstorben sind.
Tipp: Noch besser abgesichert mit einer Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung
Ergänzend zur Krankenversicherung ist der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung möglich.
Die Reisehaftpflicht-Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens und schützt Sie vor folgenden Schadenereignissen während des Auslandsaufenthaltes:
Die Reiseunfall-Versicherung schützt Sie bei Unfällen rund um die Uhr, 24-Stunden unabhängig davon, ob Sie selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat.
(Eine kleine Geschichte, wie sie täglich passieren könnte)

Oxana, eine 20-jährige Studentin aus St. Petersburg, freute sich riesig auf ihren Auslandsurlaub bei ihrer Tante in Berlin. Sie hatte von der aufregenden
Party-Szene gehört und konnte es kaum erwarten, die Clubs der Stadt zu entdecken.
An einem warmen Sommerabend nahm sie an einer beliebten Open-Air-Party teil. Die Musik war mitreißend, und Oxana
tanzte ausgelassen, als sie plötzlich stolperte und mit einem schmerzhaften Sturz auf den Boden fiel. Ein stechender Schmerz durchzog ihren Fuß, und sie
konnte nicht mehr aufstehen. Die umstehenden Partygäste eilten zu ihrer Hilfe und riefen einen Rettungswagen.
Im Krankenhaus stellte sich heraus, dass sie sich eine starke Bänderdehnung zugezogen hatte. Glücklicherweise hatte Oxanas Tante vor ihrer Reise eine
TravelSecure Incoming-Krankenversicherung
der Würzburger Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung übernahm die medizinischen Kosten und sorgte dafür, dass sie sich keine Sorgen um die
finanzielle Seite machen musste.
Am nächsten Tag wurde sie mit Krücken und einem Kompressionsverband entlassen. Trotz ihrer Verletzung ließ sie sich
nicht entmutigen und erkundete die Stadt auf ihren Krücken – Cafés, Kunstausstellungen und vieles mehr.
Oxanas Geschichte zeigt, wie wichtig eine Auslandskrankenversicherung ist.
Sie sorgte nicht nur für schnelle, hochwertige medizinische Versorgung, sondern gab Oxana auch die Sicherheit gut versorgt zu werden. So konnte sie
sich voll auf ihre Genesung konzentrieren. Und obwohl ihr Urlaub anders verlief als geplant, wusste sie nun: Eine Reisekrankenversicherung ist eine
wertvolle Absicherung für unvorhergesehene Ereignisse.